Gemäss der kantonalen Kirchenverfassung muss jede Gemeinde eine eigene Gemeindeordnung besitzen. Die Kirchgemeindeversammlung vom 12. Mai 2003 hat die von der Kirchenvorsteherschaft vorgelegte Gemeindeordnung genehmigt.
Hier können Sie die Gemeindeordnung ( PDF - 31 KByte) herunterladen.